Hier stehen unsere aktuellen Anfragen:


Unsere Anfrage an den Verwaltungsrat der Kliniken zum Thema Belastung der Patienten und Mitarbeiter in den Kliniken bei extrem warmem Wetter:

In der Sitzung wurde uns zugesichert, dass diese Fakten berücksichtigt werden.

Das Problem ist, dass nur der Neubau, nicht aber Umbauten gefördert werden.
Wichtig ist für uns, dass die Klinikverwaltung und der Landkreis auf dieses immer wiederkehrende Problem hingewiesen wurden.
Für die bestehenden Gebäude werden, so weit es möglich ist, mobile Geräte angeschafft.

Dieser Brief ging an die AfD-Bundestagsfraktion:

Kliniksterben verhindern: AfD-Kreistagsfraktion Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim fordert überparteilichen Schulterschluss für den Erhalt beider Krankenhausstandorte Neustadt a. d. Aisch und Bad Windsheim


Liebe Parteifreunde,

die Zukunft der medizinischen Versorgung in unserem Landkreis steht auf dem Spiel.
Angesichts der anhaltenden Debatten um die Neuausrichtung der Kliniklandschaft und die jüngsten Initiativen aus der Kommunalpolitik fordern wir den Erhalt beider Krankenhausstandorte im Flächenlandkreis Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Diese sind für die Region unverzichtbar. Wenn fast alle Krankenhäuser Finanzierungsprobleme haben, muss es am System liegen.


Der Schlüssel zur Rettung der Kliniken liegt in einer überparteilichen und entschlossenen Zusammenarbeit: Die maßgebliche Gesetzgebung für unser Gesundheitswesen wird im Bund gemacht hier vor Ort baden wir lediglich die Konsequenzen aus. Wenn wir unsere medizinische Versorgung sichern wollen, müssen wir alle sowohl im Bundestag als auch in den kommunalen Gremien an einem Strang ziehen.


Wir bitten Sie darum, hier auch auf Bundesebene in geeigneter Weise tätig zu werden, auch um das ganze System der Diagnosis Related Groups (DRG’s) entsprechend zu ändern.



Nur durch die Bündelung aller Kräfte lässt sich das Kliniksterben abwenden und eine wohnortnahe Versorgung für die Bürger dauerhaft sichern.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Armin Heinlein

Kreisvorsitzender, Kreisrat und Fraktionsvorsitzender

Anfrage: Kosten der Flüchtlingsunterbringung, Erstattungen und Sicher-

heitsdienstleistungen ( ft.24 Abs.3 LKrO)


Sehr geehrter Herr Landrat Dr. von Dobschütz,

in Ergänzung zu meinen bisherigen Anfragen zur finanziellen Situation des Landkreises

bitte ich im Rahmen meines Auskunftsrechts als Kreisrat um die detaillierte Beantwortung

folgender Fragen zur Flüchtlingsunterbringung :

1. Gesamtkosten und Eigenanteil des Landkreises:

Welche Gesamtkosten (Miete, Nebenkosten, Personal) entstanden im Haushaltsjahr 2025

Welcher konkrete Betrag wurde nach Abzug aller Zuweisungen von Bund und Land

(Spitzabrechnung nach BayAufrrG etc.) effehiv aus dem Kreishaushalt finanziert?

2, Kostenfaktor Sicherheitsdienste:

Welche Kosten fielen im Jahr 2025 für externe Sicherheits- und Wachdienste in den

Unterkünften an?

. Wurden diese Leistungen öffentlich ausgeschrieben?

. Nach welchem Personalschlüssel (Wachmänner pro Bewohner) wird in den ver-

schiedenen Unterkunftsformen (dezentral vs. Gemeinschaftsunterkunft) verfahren?

3. Leerstände und ,,Vorhalte-Mieten": Gibt es aktuell angemietete Objekte, die nicht

oder nur geringfügig belegt sind?

. Bitte nennen Sie die Anzahl der Leerstände und die monatliche Mietbelastung für

diese Objekte.

. \Me lange laufen die Verträge für diese Leerstände noch, und gibt es Sonderkündi-

gungsrechte bei sinkenden Zuweisungszahlen?

4. Kosten der Anschlussunterbringung (Fehlbeleger):

Wie hoch sind die Kosten für anerkannte Flüchtlinge, die mangels Wohnraum weiterhin in

staatlichen Unterkünften verbleiben? lnwieweit werden diese Kosten dem Landkreis er-

stattet odervon den Betroffenen (durch Miete/Nutzungsentschädigung) zurückgefordert?

Begründung:

Als Kreisrat bin ich verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsausgaben zu prüfen.

lnsbesondere im Bereich der Sicherheitsdienste und bei Mietzahlungen für leerstehende

Kapazitäten besteht eine hohe Sensibilität in der Bevölkerung und im Gremium. Eine

transparente Aufschlüsselung ist für die kommenden Haushaltsberatungen unumgänglich

lch bitte um eine schriftliche Beantwortung innerhalb der üblichen Frist.



Mit freundlichen Grüßen

Armin Heinlein

Kreisrat

Fraktionsvorsitzender



Anfrage zum aktuellen Sachstand des Windenergieausbaus im Landkreis

gemäß Afi.24 Abs.3 LKrO


Sehr geehrter Herr Landrat Dr. von Dobschütz,

der Ausbau der Windenergie stellt eine der zentralen strukturellen Herausforderungen für

unseren Landkreis dar. Angesichts der gesetzlichen Vorgaben zur Ausweisung von Wind-

energiegebieten und der laufenden Fortschreibung des Regionalplans besteht ein erhebli-

ches lnformationsbedürfnis seitens des Kreistages, um die steuernde Funktion des Land-

kreises und die lnteressen der betroffenen Kommunen zu wahren.

ln Ausübung meines Mandats als Kreisrat (ab Mai 2026) bitte ich daher gemäß Art. 24

Abs. 3 LKrO um schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten:


1, Stand der Projektierungenl

Wie viele Anträge auf Vorbescheid oder Genehmigung für Windenergieanlagen (WEA) lie-

gen dem Landratsamt aktuell vor? Bitte schlüsseln Sie diese nach dem jeweiligen Verfah-

rensstand (Eingang, Vollständigkeit der Unterlagen, laufende Prüfung) und den betroffe-

nen Gemarkungen auf.

2. Koordination mit dem Regionalplan:

\Me ist der aktuelle Sachstand der Abstimmung zwischen dem Landkreis und dem Regio-

nalen Planungsverband Westmittelfranken bezüglich der Ausweisung von Vorranggebie-

ten? Welche Flächen im Landkreis werden derzeit als priorisiert eingestuft?

3. Kommunale Beteiligung und Akzeptanz:

lnwieweit unterstützt das Landratsamt die Gemeinden bei der Gründung von Bürgerener-

giegenossenschaffen oder bei der Verhandlung von Beteiligungsmodellen nach s 6 EEG,

um die Wertschöpfung im Landkreis zu halten?

4. lnfrastruktur und Netzausbau:

Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Kapazitäten der regionalen Um-

spannwerke und des Verteilnetzes vor, um den prognostizierten Zuwachs an Windstrom

aufzunehmen? Gibt es hierzu bereits Gespräche mit den Netzbetreibern?

Begründung des lnformationranspruche:

Die erbetenen lnformationen sind für meine parlamentarische Tätigkeit im Kreistag sowie

für die Vorbereitung künftiger Beschlüsse im Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr un-

erlässlich. Als Kreisrat obliegt mir die Überwachung der Verwaltung und die Mitgestaltung

der regionalen Energieinfrastruktur.


lch darf Sie bitten, mir die Auskunft innerhalb der üblichen Frist zu geben. Sollten Teile

der lnformationen aufgrund laufender Verfahren als vertraulich eingestuft werden, bitte ich

dennoch um Mitteilung unter Verweis auf meine Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 14

LKrO.

Mit freundlichen Grüßen


Armin Heinlein

Kreisrat

Frakionsvorsitzender